Meine Nachbarschaft: An der Goetheruh
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und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen
Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7824 entstanden aus Vorlage: OF 1619/5 vom 11.11.2025 Betreff: Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg die, nach der Verlegung der Parkbänke, verbliebenen Betonsockel zügig von dem Bürgersteig zu entfernen. Begründung: An oben genannter Ecke wurden die Parkbänke von der Straßenseite am Wendelsweg innerhalb der parkähnlichen Fläche an gleicher Stelle verlegt. Auf dem Bürgersteig sind jedoch die alten Befestigungen der Parkbänke zurückgeblieben. Diese Betonsockel stellen gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger wie auch für sehbehinderte Personen ein erhöhtes Risiko dar, dort zu stolpern und zu stürzen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße
Antrag vom 27.11.2025, OF 1648/5 Betreff: Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich Wendelsweg/Miltenberger Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu werden insbesondere angeregt: Klare Markierungen an allen betroffenen Ecken: Gut sichtbare Fahrbahn- und Bordsteinmarkierungen, aus denen eindeutig hervorgeht, ab welchem Punkt das Halten und Parken unzulässig ist. Großzügige Freihaltung der Sichtdreiecke: Einrichtung ausreichend bemessener, parkfreier Bereiche an den Kreuzungsecken, um die Sichtbarkeit von und für Kinder deutlich zu verbessern. Regelmäßige Kontrolle und Ahndung von Parkverstößen: Verstärkte und regelmäßige Überwachung durch Polizei und Ordnungsamt, um die Einhaltung der Halte- und Parkregelungen sicherzustellen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Wendelsweg / Miltenberger Straße ist Teil eines ausgewiesenen Schulwegs und wird täglich von Schulkindern genutzt. Durch parkende Fahrzeuge im Kreuzungs- und Nahbereich sind die Sichtbeziehungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr häufig eingeschränkt, wodurch insbesondere für Kinder gefährliche Situationen entstehen. Klare Markierungen, die konsequente Freihaltung der Sichtdreiecke sowie regelmäßige Kontrollen der Park- und Halteregelungen sind erforderlich, um die Übersichtlichkeit zu verbessern, Regelverstöße zu reduzieren und die Schulwegsicherheit nachhaltig zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
Antrag vom 10.11.2025, OF 1572/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 74 2025 Die Vorlage OF 1572/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
Antrag vom 04.11.2025, OF 1587/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 89 2025 Die Vorlage OF 1587/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7768 entstanden aus Vorlage: OF 1780/1 vom 10.11.2025 Betreff: Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main Der Magistrat wird gebeten, rund um das Nizza, insbesondere auf der Ost-West-Wegeverbindung nördlich der Hafenbahn und südlich des Nizza zwischen den Bäumen in Blickrichtung auf das Nizza, mindestens sechs weitere Sitzbänke (Frankfurter Bank) zum Verweilen aufzustellen. Begründung: Unter der Baumreihe am Nizza fehlt es an Sitzmöglichkeiten, die gerade an heißen Tagen den Menschen schattige Orte zum Ausruhen bieten. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Botanische Führungen im Nizza sichtbar kommunizieren
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7767 entstanden aus Vorlage: OF 1779/1 vom 10.11.2025 Betreff: Botanische Führungen im Nizza sichtbar kommunizieren Der Magistrat wird gebeten, in den bestehenden Schaukästen oder in neuen, zusätzlichen Schaukästen das Angebot zu botanischen Führungen des Grünflächenamtes auszuhängen. Begründung: Das Nizza ist eine der größten mediterranen, öffentlichen Parkanlagen nördlich der Alpen. Das warme Mikroklima ermöglicht das Pflanzen winterharter, mediterraner und besonderer Bäume und Sträucher, wie beispielsweise den Mammutbaum oder Palmen. Das Grünflächenamt organisiert mehrmals im Jahr botanische Führungen im Nizza. Diese sollten rund um die Parkfläche den interessierten Besuchenden zur Information ausgehängt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7611 entstanden aus Vorlage: OF 1557/5 vom 21.09.2025 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen die vorgeschriebenen 30 km/h (Tempo-30-Zone) in der Buchrainstraße auf der Strecke zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße eingehalten werden können. Begründung: Die Buchrainstraße zwischen der Wiener Straße und der Offenbacher Landstraße ist eine der wichtigsten Durchfahrtsstraßen in Oberrad. Bürger beschweren sich, dass die vorgeschriebenen 30 km/h in der Tempo-30-Zone von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Dieser Straßenabschnitt wird auch von vielen Kindern und Fahrradfahrern genutzt, die dadurch gefährdet werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und das Rasen einiger Fahrzeugführer in Verbindung mit unachtsamem Fahren werden auf dieser Strecke zudem auch Schäden an den Seitenspiegeln der dort geparkten Fahrzeuge verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Schulbus für den Lerchesberg einrichten
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 27
Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7612 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 14.09.2025 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Kreuzung Wiener Straße nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Installation eines Geschwindigkeits-Displays gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; - Anbringen von gut sichtbaren Fahrbahnmarkierungen ("30") nach § 39 Abs. 5 StVO zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Begründung: Im unteren Abschnitt der Buchrainstraße wird die bestehende Tempo-30-Regelung nachweislich häufig nicht eingehalten. Dadurch entstehen erhöhte Unfallgefahren sowie eine erhebliche Minderung der dortigen Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zudem erhöht sich die Unfallgefahr für Kinder, die die ansässige Kita ("Ki.Bi.Z Buchrain") besuchen, enorm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der effektiven Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO sowie der Gefahrenabwehr gemäß § 45 StVO. Durch die Kombination optischer und baulicher Elemente kann die Verkehrssicherheit gesteigert und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 121 Beratung im Ortsbeirat: 5
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7410 entstanden aus Vorlage: OF 1467/5 vom 28.07.2025 Betreff: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Parallelweg zum Wendelsweg im Bereich zwischen Lettigkautweg und der Liegenschaft Wendelsweg 109 (siehe Fotos) als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird und Parkflächen eingezeichnet werden. Begründung: Der parallel zum Wendelsweg verlaufende Weg weist eine Breite von ca. 5,90 Metern auf. Es ist unklar, welche Widmung dieser derzeit hat. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass Behörden Ihnen mitgeteilt haben, dass es sich bei dem Weg um einen Fahrradweg handeln würde. Da eine Kennzeichnung als Fahrradweg fehlt und dieser zudem vorher und nachher nicht weitergeführt wird, ist dies aus Sicht des Ortsbeirates nicht nachvollziehbar. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen und gleichzeitig der Parkplatznot in dem Bereich zu begegnen, bietet es sich an, den Weg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und Parkflächen einzuzeichnen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg
Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1260 2025 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenbeleuchtung im Altebergsweg
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7212 entstanden aus Vorlage: OF 1443/5 vom 05.06.2025 Betreff: Straßenbeleuchtung im Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Altebergsweg die Straßenbeleuchtung ausreichend vorhanden ist und gegebenenfalls ausgebaut werden kann. Begründung: Im Sinne der Verkehrssicherheit sind Gehwege und Straßen durch ausreichende Straßenbeleuchtung auszustatten. Im Bereich des Altebergswegs mangelt es an einigen Stellen an einer ausreichenden Straßenbeleuchtung. Es wäre im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner, wenn es dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1983 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 1388/5 vom 08.04.2025 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die Liegenschaft Wendelsweg 113 vor illegalem Zutritt zu sichern und zu prüfen, ob dieses Grundstück für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen hergerichtet werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als zehn Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule (Die Mühlbergschlümpfe) eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider zusehends. Personen haben sich zwischenzeitlich illegal Zugang zur Liegenschaft verschafft und nächtigen wohl auch dort. Auch aufgrund der Lage, angrenzend an den Spielplatz des Seehofparks, besteht dringend Handlungsbedarf. Die Stadt sollte schnellstmöglich ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und das Grundstück, solange die Liegenschaft nicht in Stand gesetzt ist, vor dem Zutritt durch spielende Kinder und andere Personen sichern. Ferner sollte die Stadt prüfen, wie sie die Liegenschaft für die Nutzung durch Kinder- und Jugendeinrichtungen ertüchtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639
Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0
Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3
Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1932 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5931 entstanden aus Vorlage: OF 1164/5 vom 18.06.2024 Betreff: Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg ein Drängelgitter so zu montieren, dass auch Lastenfahrräder durchkommen können. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z. B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauung „Schubert Park“ im Wendelsweg/Sachsenhausen
Antrag vom 22.08.2024, OF 1197/5 Betreff: Bebauung "Schubert Park" im Wendelsweg/Sachsenhausen Wesentliche Teile des Schubert Parks im Wendelsweg werden derzeit entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans B 847 bebaut. Die dort realisierte Bebauung hat mit dem Bebauungsplan nichts mehr zu tun. Folgende Abweichungen vom Bebauungsplan sind offenbar genehmigt worden: Insgesamt 6 Gebäude werden in Abweichung von den Baufenstern im Bebauungsplan realisiert und anstelle einer 2-geschossigen Bebauung plus Staffelgeschoss ist eine 3-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss genehmigt worden. Zur Erteilung der Baugenehmigungen müssen die folgenden Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden sein: - Mindestens für die sogenannten Häuser A, B, C und E musste eine Befreiung von der Art der Nutzung von Parkanlage in allgemeines Wohngebiet erteilt worden sein. - Für mehrere Häuser muss eine Befreiung von den Baugrenzen erteilt worden sein, da sie diese drastisch überschreiten. - Es sind mindestens ca. 30 im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzte Bäume gerodet worden, auch insoweit musste eine Befreiung ausgesprochen werden. Darüber hinaus mussten wenigstens drei denkmalschutzrechtliche Entscheidungen getroffen werden, um das Bauvorhaben entgegen dem Denkmalschutz realisieren zu können. Es handelt sich um die folgenden: - Die Parkanlage, in der die Häuser errichtet werden, ist denkmalfachlich als geschütztes Park Ensemble festgesetzt, davon musste Dispens erteilt werden. - Die denkmalgeschützte Villa Schubert wurde abgerissen. - Das sogenannte Haus A rückt viel näher an die denkmalgeschützte Henninger Villa, sodass hier Fragen des denkmalschutzfachlichen Umgebungsschutzes für diese Villa betroffen sind. Dies vorausgeschickt frage ich den Magistrat: 1. Welche Abweichungen von einem Bebauungsplan müssen noch erfolgen, damit ein Bebauungsplan geändert wird und damit die Stadtverordnetenversammlung darüber entscheiden kann, wie gebaut wird? 2. Wie soll ein Ersatz für die 30 gefällten Bäume geschaffen werden, auch in Anbetracht des Umstandes, dass alle Häuser von einer sehr großen Tiefgarage unterbaut sind? 3. Wie viel öffentlich geförderte Wohnungen entstehen bei der geschilderten Bebauung des Schubert Parks? 4. Ist der Investor im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages aufgrund der erteilten Befreiungen an den Kosten, die Voraussetzung oder Folge seines Vorhabens sind (siehe hierzu § 11 Baugesetzbuch), beteiligt worden und wenn ja, welche Leistungen hat der Investor danach übernommen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1024 2024 Die Vorlage OF 1197/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neubau Martin-Buber-Schule
Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2024, ST 1927 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-2
Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg
Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
Antrag vom 04.04.2024, OF 1079/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 180 2024 Die Vorlage OF 1079/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5334 entstanden aus Vorlage: OF 1047/5 vom 27.02.2024 Betreff: Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Abwasserkanal im Sachsenhäuser Landwehrweg zu sanieren und diesen dabei gleichzeitig für den Standort der neuen Martin-Buber-Schule angemessen zu dimensionieren. Zusätzlich soll der Stichweg zwischen dem Ersten Wartegäß chen und dem Sachsenhäuser Landwehrweg mit einem eigenen Abwasserkanal ausgestattet werden, damit dieser als offizieller Schulweg deklariert werden kann. Der neu installierte Abwasserkanal für den Stichweg ist von Anfang an in die Planung einzubeziehen und muss an den Abwasserkanal des Sachsenhäuser Landwehrwegs angeschlossen werden. Begründung: Die Martin-Buber-Schule sieht sich an ihrem aktuellen Standort wiederholt mit Problemen bei der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser und Schmutzwasser konfrontiert. In Anbetracht der geplanten Errichtung eines neuen Schulstandorts an dieser Stelle wird die frühzeitige Sanierung des Abwasserkanals von entscheidender Bedeutung sein, um möglichen zukünftigen Herausforderungen präventiv entgegenzuwirken. Diese Sanierungsmaßnahmen sind auch unerlässlich, um einen sicheren Schulweg über den Stichweg zu gewährleisten. Im Zuge dieser Planungen sollte ebenfalls eine umfassende Überprüfung erfolgen, ob weitere Sanierungs- und Umlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen notwendig sind; dies könnte Gas, Telefon, Glasfaser, Strom und Trinkwasser umfassen. Eine zeitgemäße Bauweise der Schule sowie eine moderne Infrastruktur für die Anwohner erfordern eine ganzheitliche Betrachtung und entsprechende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-2
Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1
Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4741 entstanden aus Vorlage: OF 967/5 vom 06.11.2023 Betreff: Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße dahin gehend zu optimieren, dass 1. die Gussasphaltschwellen niedriger und länger werden und damit einen geringeren Anstiegswinkel haben, 2. die Gussasphaltschwellen durch Markierungen auf der Fahrbahn vor der jeweiligen Schwelle gekennzeichnet werden und 3. die Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - entfernt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Verkehrsberuhigung in der Buchrainstraße. Die Gussasphaltschwellen müssen aus Sicht des Ortsbeirates jedoch noch optimiert werden. Die Ausmaße der Gussasphaltschwellen sollten sich an denen vor der Mühlbergschule orientieren. Die Hinweise mittels Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - sind durch Markierungen direkt vor den Gussasphaltschwellen zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 10.09.2023 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung des Wendelswegs (Höhe Hausnummer 89, an der Kreuzung Miltenberger Straße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Schulkinder vom Areal Henninger Turm/Hainer Weg zur Mühlbergschule kreuzt an der Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße den Wendelsweg. Aktuell ist es für die Schulkinder unmöglich, den Wendelsweg an dieser Stelle sicher zu überqueren. Fahrzeuge auf beiden Seiten des Wendelswegs blockieren die Sicht und den Weg, was zu einer erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt. Insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sehr hoch. Die Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße ist ein stark frequentierter Bereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Daher ist es umso wichtiger, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde dazu führen, dass die Fußgänger den Wendelsweg sicher überqueren können und so ein erhöhtes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Liegenschaft Wendelsweg 113
Antrag vom 18.09.2023, OF 927/5 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, ob die Liegenschaft Wendelsweg 113 wieder zur Betreuung von Kindern genutzt werden kann. Begründung: Die Liegenschaft Wendelsweg 113 grenzt unmittelbar an den Seehofpark. Vor mehr als 10 Jahren hat dort die Betreuung der Mühlbergschule die "Mühlbergschlümpfe" eine Einrichtung betrieben. Das Gebäude verfällt leider Zusehens. Der Standort sollte, gerade wegen seiner Lage, zur Kundenbetreuung reaktiviert werden. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 778 2023 Die Vorlage OF 927/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schneiden der Hecken in Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 23.08.2023 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen zu schneiden: Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Feldern zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und für Pkws, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum Z weiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2409 Aktenzeichen: 66-0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0
Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 806/5 vom 26.05.2023 Betreff: Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sich bei der Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh (zu diesen parallel verlaufend) um einen nur für Anlieger zugänglichen Privatweg handelt. Dies besagt ein Verkehrszeichen, welches an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen (siehe Foto unten) aufgestellt ist. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass Anlieger des besagten Weges sie mit Verweis auf ein an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen aufgestellten Verkehrszeichens von der Benutzung des Weges abhalten wollten. Der Weg führt ca. einen Kilometer von der genannten Kreuzung nach Osten. In der näheren Umgebung befindet sich an der Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen ein weiteres Verkehrszeichen, welches eine Befahrung der Straße An der Goetheruh untersagt - allerdings auf privatem Grund angebracht ist (aber gut von der Straße aus sichtbar). Weitere Verbotsschilder sind dem Ortsbeirat in der näheren Umgebung des Weges nicht bekannt. Jedenfalls das auf privatem Grund befindliche Verkehrszeichen dürfte unberechtigt aufgestellt worden sein. Zur Vermeidung weiterer Konflikte ist es angezeigt, die Rechtslage zu klären. Soweit der Weg tatsächlich derzeit nur von Anliegern benutzt werden darf, wäre es wünschenswert, dies zu ändern. Der Weg wird von vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern als Verbindung von Oberrad nach Sachsenhausen genutzt und dient der Naherholung. Kreuzung des besagten Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2196 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 entstanden aus Vorlage: OF 804/5 vom 16.05.2023 Betreff: Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehwegbelag und die fehlenden Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring (Haus-Nr. 2 bis 28) und Sachsenhäuser Landwehrweg (ab der Bushaltstelle "Anton-Burger-Weg" bis zu den Schrebergärten) zumindest wieder in den Zustand von vor den dortigen Leitungsarbeiten zu versetzen. Begründung: An vielen Stellen im Stadtteil wurden in den vergangenen Wochen Leitungsarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden u. a. Gehwegbeläge und Bordsteinkanten zeitweise entfernt. Allerdings wurden nach Beendigung der Arbeiten im Bertha-von-Suttner-Ring nicht wieder die für Gehwege vorgesehenen Pflastersteine verwendet, sondern es wurde mit Mörtel zugeschmiert. Dieser ist an einigen Stellen inzwischen schon wieder brüchig geworden. Die herausgenommenen Bordsteinkanten wurden an zwölf Stellen nicht wieder eingebaut, sondern es wurde zur Straße hin mit Mörtel abgeschrägt verschmiert. Da der Mörtel an einigen Stellen schon brüchig ist und Bordsteinkanten fehlen, sind hier Stolperfallen entstanden. Im Sachsenhäuser Landwehrweg und im Wilhelm-Beer-Weg wurden nach Beendigung der Arbeiten die Bordsteinkanten teilweise in einem beschädigten Zustand eingesetzt und Bordsteinkanten sind abgesackt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Abhilfe. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
Antrag vom 08.04.2023, OF 731/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 148 2023 Die Vorlage OF 731/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
Antrag vom 04.04.2023, OF 749/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 165 2023 Die Vorlage OF 749/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig nahe der Bushaltestelle „Goetheturm“ verlängern
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3788 entstanden aus Vorlage: OF 704/5 vom 25.02.2023 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" verlängern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle "Goetheturm" auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle "Goetheturm". Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind, genutzt. Leider endet dieser circa sieben Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. Passantinnen und Passanten weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3776 entstanden aus Vorlage: OF 666/5 vom 30.01.2023 Betreff: Kastanien im nördlichen Hühnerweg vor Trockenheit schützen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Kastanien im nördlichen Hühnerweg auch in trockenen Zeiten ausreichend mit Wasser versorgt sind. Hierzu könnten die Bereiche zwischen den Kastanien im Abschnitt östlich der Kreuzung des Hühnerweges mit dem Wendelsweg mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen werden. Ferner könnte der derzeit asphaltierte Bereich zwischen Kastanien und Straße entsiegelt und dort Stauden gepflanzt werden. Begründung: Um zu verhindern, dass die genannten Kastanienbäume durch immer häufiger auftretende Dürreperioden eingehen, sollte die Stadt eine bessere Bewässerung sicherstellen. Hierzu bieten sich die oben genannten Maßnahmen an, ohne dabei den dortigen Parkdruck durch Wegnahme von Parkraum zu verschärfen. Die Bewässerung der Flächen an den Kastanien würde auch von einer Nachbarschaftsinitiative unterstützt werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1394
Staudenstreifen im Hühnerweg
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 625/5 vom 09.01.2023 Betreff: Staudenstreifen im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Hühnerweg, das heißt im Abschnitt zwischen Wendelsweg und Hainer Weg, die Flächen zwischen den Kastanienbäumen zu entsiegeln und in Staudenstreifen umzuwandeln. Begründung: Die Kastanienbäume haben in den trockenen Sommern sehr gelitten und mussten zum Teil stark beschnitten werden. Die Entsiegelung könnte den Zustand der Bäume verbessern. Der Staudenstreifen trägt ebenfalls zur Verbesserung des Stadtklimas bei und würde Insekten als Nahrungsquelle dienen. Die Bewässerung der Grünstreifen kann bei Bedarf von einer Nachbarschaftsinitiative übernommen werden, die sich mit dem Wunsch an den Ortsbeirat gewandt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1391
Tempo-30-Zone Wendelsweg
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Neuer Mülleimer an der Haltestelle „Buchrainstraße“
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 601/5 vom 10.11.2022 Betreff: Neuer Mülleimer an der Haltestelle "Buchrainstraße" Der Magistrat wird gebeten, den seit längerer Zeit defekten Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg auszutauschen. Begründung: Seit Wochen scheint der Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg offensichtlich kaputt zu sein. Es ist keine ideale Lösung, den kaputten Mülleimer nach "Art von Christo" zu verhüllen und es dabei zu belassen. Der Ortsbeirat 5 erwartet, dass ein neuer intakter Mülleimer installiert wird, der auch regelmäßig geleert wird. Im Augenblick wird der Müll, vorwiegend Zigarettenkippen - da niemand einen Brand verursachen will - neben den Mülleimer geworfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 737 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg
Antrag vom 07.11.2022, OF 602/5 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Platz nördlich der Einmündung der Steinhausenstraße in den Wendelsweg in Absprache mit dem Ortsbeirat einen Bücherschrank aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro. Begründung: Aus der Bürgerschaft ist der Wunsch nach einem Bücherschrank im Bereich des Mühlbergs an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat unterstützt den Wunsch. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 184 2022 Die Vorlage OF 602/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) installieren
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2668 entstanden aus Vorlage: OF 477/5 vom 10.06.2022 Betreff: Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) installieren Der Magistrat wird gebeten, Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) zu installieren. Hierfür eignet sich beispielsweise der Gehweg an der Mauer des Südfriedhofs gegenüber der Bergkirche. Ferner könnte geprüft werden, ob ein Pkw-Stellplatz auf der östlichen Seite des Hainer Wegs auf Höhe der Bergkirche hinter dem Tempo-30-Schild zugunsten von Fahrradstellplätzen entfallen kann. Begründung: An der Bergkirche im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 gibt es bislang keine Fahrradabstellplätze. Viele Jugendliche und jüngere Familien kommen mit dem Fahrrad zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen in der Bergkirche und finden bislang keine adäquaten Abstellmöglichkeiten vor. Im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes der Bergkirche wollte die Dreikönigsgemeinde sieben Fahrradbügel auf dem Kirchengelände installieren. Von der Bauaufsicht wurde die Anbringung von lediglich drei Fahrradbügeln erlaubt. Dies reicht nicht aus, um die Nachfrage an Stellplätze zu decken. Es besteht daher Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 60 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2676 entstanden aus Vorlage: OF 520/5 vom 20.07.2022 Betreff: Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 aufzufordern, den von der Liegenschaft ausgehenden Pflanzenbewuchs derart zurückzuschneiden, dass der vor der Liegenschaft befindliche Fußweg wieder passierbar wird. Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg 73 steht schon seit längerer Zeit leer. Das auf dem Grundstück befindliche Haus verfällt zusehends. Mittlerweile bewuchert die von der Liegenschaft ausgehende Vegetation den vor der Liegenschaft befindlichen Gehweg derart, dass eine Nutzung desselben stark eingeschränkt ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig soll sich der Magistrat dafür einsetzen, dass das Land Hessen eine Regelung trifft, die das dauerhafte Leerstehenlassen von Wohnräumen untersagt. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 286 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick
Antrag vom 22.07.2022, OF 510/5 Betreff: Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz Goetheblick ein Sonnensegel anzubringen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro. Begründung: Der gut frequentierte Spielplatz Goetheblick (Sachsenhäuser Landwehrweg Ecke Letzter Hasenpfad und Fritz-Boehle-Straße) ist im Sommer leider nur eingeschränkt nutzbar. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich praktisch kein schattiger Platz und die Kinder und Familien sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt, befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Sonnensegels o.ä., um den beliebten Spielplatz auch im Sommer permanent nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 162 2022 Die Vorlage OF 510/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Anbringung Abfallbehälter Oberrad
Anbringung von Abfallbehältern Hansenweg, Altebergsweg und Umgebung zur Enzsorgung von Hundekotbeuteln
Zebrastreifen auf dem Schulweg zur Mühlbergschule
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft. In den letzten Monaten und Jahren nimmt der Verkehr im Bereich des Hainer Wegs an der Wertheimer Straße sowie des Wendelswegs an der Ecke Miltenberger Straße zunehmend an Intensität zu. In diesen Bereichen gibt es auch Baustellen mit LKW-Verkehr, sowie auf der Fahrbahn parkende Autos, sodass es zunehmend zu gefährlichen Situationen kommt. Dieses Verkehrschaos erschwert den Kindern erheblich, diese Straßen sicher zu überqueren, insbesondere auf dem Schulweg. In Anbetracht dieser Herausforderung haben wir zwei wichtige Anträge beim Ortsbeirat einreichen lassen, die auf die Installation von Zebrastreifen an den genannten Standorten abzielen. Die Anträge mit den Bezeichnungen "OM 4299 Sicheres Überqueren des Hainer Weges" und "OF 924/5/2023 Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße" wurden bereits von allen Fraktionen des Ortsbeirats angenommen. Obwohl in beiden Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht, ignorieren viele Autofahrer diese Geschwindigkeitsbegrenzung, was die Gefahr für Fußgänger erheblich erhöht. Die Zebrastreifen sind nicht nur ein Mittel zur Verkehrsberuhigung, sondern vor allem ein Schutz für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund sollten Zebrastreifen so schnell wie möglich installiert werden.
Aufpflasterung/Markierung dringend notwendig
Im oberen Teil der Buchrainstraße/Oberrad wurde zur Verkehrsberuhigung eine Aufpflasterung vorgenommen, die aufgrund der fehlenden farblichen Markierung für alle Verkehrsteilnehmer schlecht bzw. kaum zu erkennen ist und somit vor allem Radfahrer äußerst gefährlich werden kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Straße ein relativ starkes Gefälle hat und von jugendlichen Radfahrern auf deren Weg zu Sportplätzen mit relativ hoher Geschwindigkeit befahren wird. Ein Ausweichen im Randbereich der Fahrbahn ist zwar technisch möglich, aber deren Notwendigkeit wird aufgrund der unzureichenden Erkennung der Aufpflasterung zu spät oder gar nicht erkannt. Hinzu kommt, dass ein derartiges Ausweichen in den Randbereich der Fahrbahn zudem ebenfalls gefährlich ist, da dieser in der sogenannten "Dooring-Zone" liegt, in der unzählige Radfahrer schon ihr Leben verloren, da die Türen dort geparkter Kraftfahrzeuge ohne sog. Radfahrerblick geöffnet wurden und immer noch werden. Ein Lösungsansatz könnte in der farblichen Markierung der Aufpflasterung liegen. Darüber hinaus bieten sich weitere Lösungsansätze an.
Fahrradständer im Scheerwald
Der Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen. Der Grillplatz erfreut sich großer Beliebtheit. Umso unverständlicher ist, dass sich zwar ein großer Parkplatz (Parkplatz am Scheerwald), aber kein Abstellplatz für Fahrräder dort befindet. Es kommen aber immer mehr große und kleine Leute mit dem Fahrrad und nicht mehr mit dem Auto. Der Fahrradverkehr braucht nicht nur Wege, sondern auch vernünftige Parkplätze. Auf dem geschnitzten Plan am Eingang des Parks ist zwar ein Fahrradabstellplatz eingezeichnet, aber es gibt keine Fahrradständer. Es sollten am Eingang des Parks Fahrradständer eingerichtet werden, etwa so wie nicht weit entfernt am Goetheturm.
Halteverbot Ecke Wendelsweg / Am Sandberg
An besagter Stelle (Siege rote Markierung) kann es, sofern auf der gegenüberliegenden Seite Autos parken, zu erheblichen Platzproblemen im beiderseitig befahrenen Wendelsweg kommen, insb. beim Abbiegen aus dem Sandberg in den Wendelsweg oder wenn der Bus die Strecke befährt. Das Problem/entsprechende Gefährdungslagen beim Abbiegen könnten durch ein (absolut sinnvolles) Parkverbot an besagter Stelle beseitigt werden.
Mehr Einbahnstraßen am Mühlberg/Sachsenhausen
Sowohl in der Dielmannstraße als auch in der Bornemannstraße gibt es bei Gegenverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten; eine Seite der Straße dient komplett als Parkraum. Hier sollte die Dielmannstraße vom Wendelsweg bzw. Hühnerweg kommend eine Einbahnstraße werden, ebenso wie die Bornemannstraße von der Steinhausenstraße kommend. Und wenn ich schon dabei bin: Man sollte mit Neueröffnung der Mühlbergschule nach Sanierung/Erweiterung die komplette Sperrung der unteren Steinhausenstraße in Erwägung ziehen (als Spielstraße, erweiterter Schulhof, Haltemöglichkeit für bringende Eltern oder Parkmöglichkeit für Lehrer).